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Wenn die Gesamteinzahlungen eines Jahres (inkl. Sonderzahlungen) für einen Riester-Vertrag über die Förderhöchstgrenzen (2.100 € ab 2008) hinaus gehen, werden diese Mehr-Beiträge wie Beiträge in normale Altersvorsorge-Verträge der dritten Altersvorsorge-Schicht behandelt. Bei der DWS RiesterRente Premium sind Einzahlungen bis zum 55. Lebensjahr in unbegrenzter Höhe möglich.
Steuerliche Behandlung der Mehr-Beiträge Diese Mehr-Beiträge werden zwar nicht im Rahmen der Riester-Förderung staatlich gefördert. Stattdessen werden die Renten aus diesen Beitragsteilen bzw. die Erträge aber wie normale Altersvorsorge-Verträge der 3. Schicht (z.B. Private Rentenversicherungen) behandelt und dadurch mit ermäßigten Steuersätzen besteuert.
Beitragsgarantie für alle Einzahlungen Ein weiterer Vorteil dieser Mehr-Beiträge ist die Beitragsgarantie, die für den Riester-Fondssparplan gesetzlich vorgeschrieben ist. Denn auch die Beitragsgarantie gilt für sämtliche Einzahlungen und somit auch für alle Mehr-Beiträge. Nach dem 55. Lebensjahr sind daher diese Mehrbeiträge nicht mehr möglich, da die Fondsgesellschaft die Beitragsgarantie sonst nicht mehr gewährleisten kann.
Und die Höchststandssicherung bei der DWS Riester Rente Premium kann natürlich auch für die Mehr-Beiträge in Anspruch genommen werden. Somit bekommen Sie für alle Einzahlungen, also auch für diese Mehr-Beiträge, die Höchststandsgarantie und die Beitragsgarantie, dass mindestens Ihre Beiträge zum Rentenbeginn zur Verfügung stehen. Sie können also Ihre Altersvorsorge in Aktienfonds mit Garantie aufbauen.
Kapitalwahlrecht Für das geförderte Riester-Guthaben gilt das 30% Kapitalwahlrecht zum Rentenbeginn. Das Kapital, das aus den Mehr-Beiträgen (Beiträge über den Förderhöchstgrenzen) entstanden ist, kann auch zu mehr als 30 Prozent entnommen werden, und zwar auch komplett (also bis zu 100% dieses Kapitals). Das restliche Guthaben, das im Vertrag verbleibt wird dann für die Verrentung herangezogen. Die DWS errechnet daraus dann Ihre monatliche Rente.
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